Ich berate und vertrete Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Abfindung
Erhält der Arbeitnehmer eine Kündigung und kann oder möchte seinen Arbeitsplatz nicht erhalten, kann er unter Umständen vom Arbeitgeber eine Abfindung erhalten. Allerdings gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfindung. Ob überhaupt und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist Verhandlungssache.
Abmahnung
Erhält der Arbeitnehmer eine Abmahnung, ist dies häufig ein Zeichen für eine Gefährdung seines Arbeitsplatzes. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann der Arbeitgeber sogar ohne Abmahnung sofort eine Kündigung aussprechen.
Befristung
Viele Arbeitnehmer erhalten zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Teilweise erfolgt die Befristung ohne Grund, teilweise wird ein Grund angegeben (z.B. Vertretung während der Elternzeit). Bei einer Befristung oder Verlängerung des Arbeitsvertrags unterlaufen einigen Arbeitgebern Fehler. Dies kann dazu führen, dass die Befristung unwirksam ist und somit ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt.
Kündigung
Möchte ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen, dann muss er es innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung tun. Versäumt er die Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.
Urlaub
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaub nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren. Es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Aspekten den Vorrang verdienen, sprechen dagegen. Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Geldzahlung abgegolten werden.